Immobilienlexikon
Die wichtigsten Begriffe aus dem Immobilienbereich von A bis Z.
Um einen bestimmten Immobilienbegriff zu finden, wählen Sie bitte den entsprechenden Anfangsbuchstaben aus.
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
A
Abgeld → Disagio
Ablaufprotokoll
Protokoll der Eigentümerversammlung
Abmarkung
Das Kennzeichnen von neu festgelegten Grenzen nennt man Abmarkung. Diese müssen dauerhaft und jederzeit nachprüfbar sein.
Abnahme
In einem Werkvertrag ist die Abnahme nach § 640 BGB geregelt. Jeder Bauherr bzw. Besteller ist somit verpflichtet, das vom Unternehmer vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Unwesentliche Mängel können vom Bauherrn nicht belangt werden. Verweigert der Besteller die Abnahme wegen größerer Fehler oder bezieht er das Bauwerk innerhalb einer vom Unternehmer gesetzten Frist gilt das Werk gleichwohl als abgenommen.
Zu einer Abnahme gehört die Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung. Ein Gutachter bestätigt hierin, dass das Werk produziert und frei von Mängeln ist. Eventuelle Baumängel müssen im Abnahmeprotokoll eindeutig aufgelistet sein, damit der Besteller das Recht auf Nachbesserung oder Preisminderung hat.
Mit dem Erhalt des Gutachtens, geht die Beweispflicht der eventuellen Baumängel an den Bauherrn über. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen (→ Gewährleistung) und die Schlusszahlung wird fällig.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Hierin wird von der örtlichen Baubehörde bescheinigt, dass eine Eigentumswohnung oder Teileigentum baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Dies muss durch Trennwände und –decken, durch einen eigenen Zugang von außen und durch mindestens eine Kochmöglichkeit und ein WC und Bad gegeben sein.
Registriert wird dieses im Grundbuchamt. (→ Grundbuch)
Abschreibung → AfA
Abstandsfläche
In diversen Gesetzen und Bauordnungen sind Mindestabstände zwischen zwei Gebäuden oder Grundstücksgrenzen vorgeschrieben. Hauptgründe für Abstandsflächen sind die ausreichende Belichtung, Belüftung, der Brandschutz und der Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden. Die Gesetze variieren von Bundesland zu Bundesland. Einzelheiten sind in den Landesbauordnungen zu finden.
AfA
Steht für Absetzung für Abnutzung. Steuerrechtlich wichtig für Eigentümer vermieteter Immobilien. Hierin erfolgt eine steuerliche Abschreibung bei Wertminderung eines Wirtschaftguts z.B durch Abnutzung. Die Höhe ist abhängig von der Nutzungsdauer und der steuerlichen Gesetzgebung. Für anerkannte Baudenkmäler können anstelle der AfA erhöhte Abschreibungen geltend gemacht werden (Denkmal-AfA)
Alleinauftrag
Der Makler einer Immobilie gilt hier als alleiniger Auftragsnehmer. Der Auftraggeber darf somit keine weiteren Makler einstellen. Aufgrund der wachsenden Konkurrenz bestehen die meisten Makler heute auf Alleinaufträge.
Allstimmigkeit
Gleichzusetzen mit der Einstimmigkeit. Alle Eigentümer einer Gemeinschaft müssen dem Beschluss zustimmen. Eine Mehrheitsabstimmung ist demnach ausgeschlossen. Oft vorhanden bei der Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung.
Altbesitz
Immobilien, die seit mindestens 10 Jahren privat genutzt wurden zählen steuerlich zu Altbesitz. Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken, bei Schenkung oder durch ein Erbe, kommt es auf den Erwerbszeitraum des Erblassers an.
Altlasten
Altlasten sind Stoffe die unter oder auf dem Grundstück sind und umweltgefährdend sind. Das betrifft vor allem stillgelegte Altstandorte oder ehemalige Müll- und Chemiedeponien. Diese sind auf den Bauplänen zu kennzeichnen. Sind Hinweise auf das Vorhandensein möglicher Altlasten gegeben, muss ein Bodengutachten erstellt werden.
Anfänglicher effektiver Jahreszins → Effektivzins
Annuität
Nach Aufnahme eines Darlehens muss jährlich eine bestimmte, vorher vereinbarte Summe an die Bank gezahlt werden. Der Annuitätsbetrag setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen.
Anschaffungskosten
A. sind die Kosten einer Immobilie ohne den Grundstückspreis. Dazu gehören alle Aufwendungen, um die Immobilie zu erwerben und in einen nutzungsbereiten Zustand zu versetzen, sprich Makler- und Notargebühren, Provisionen, Steuern etc. Für die Berechnung der AfA sind die nur die Anschaffungskosten zu berechnen.
Anschaffungsnaher Aufwand
Dazu zählen alle Aufwendungen, die zur Instandsetzung und Verbesserung eines neu erworbenen Gebäudes dienen. Aufwendungen, die in den ersten 3 Jahren nach Herstellung oder Erwerb entstehen, sind anschaffungsnahe Herstellungskosten und sind somit nicht sofort absetzbare Werbungskosten.
Auflassung
Einigung über die Eigentumsübertragung eines Grundstücks vom Veräußerer an den Erwerber. Diese muss von einem Notar beglaubigt sein.
Auflassungsvormerkung
Eintrag ins Grundbuch nach der Auflassung. Die Vormerkung ist eine Maßnahme zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsüberschreibung, da die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch oft Wochen dauern kann.
Aufteilungsplan
Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum ist neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Aufteilungsplan. Hier wird das Sonder- und Gemeinschaftseigentum vom Eigentümer aufgeteilt und bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht. Die → Teilungserklärung muss mit dem Aufteilungsplan übereinstimmen.
Außenanlagen
Entwässerungs- und Versorgungsanlagen, sowie Gartenanlagen und Höfe versteht man als Außenanlagen.
Aussichtsrecht
Hierin verpflichtet sich der Eigentümer des „dienenden“ Gebäudes, dem „herrschenden“ Gebäude freie und ungestörte Aussicht zu gewähren.
Aval → Bürgschaft
Avalgebühr
Kosten, die bei der Übernahme einer Bankbürgschaft an ein Kreditinstitut entstehen.
Bahngleisrecht
Ein Vermerk, der anzeigt, dass das Gebiet zu einer Bahneinheit gehört. Die Grundstücke unterliegen gewissen Verfügungsbescheinigungen.
Bauabnahme
Kontrolle des Bauherren, ob alle in Auftrag gegebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. → Abnahme
Bauantrag
Hier stellt der Bauherr einen amtlichen Antrag für die Durchführung eines Umbaus oder Anbaus. Das Baugenehmigungsverfahren wird eingeleitet und der Antrag wird von der Baubehörde geprüft. Unter anderem sind Bauart, Flächen- und Grundstücksgrößen und ein Nachweis zur Schall- und Wärmedämmung beizufügen.
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung muss detailliert aufführen, welche Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale das Vorhaben umfassen. Bei Altbauten müssen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeführt werden, sowie genaue Bauart etc. Auch Menge und Qualität der Materialien müssen erwähnt werden. Die B. wird Bestandteil des Bau- und Kaufvertrages und muss notariell beurkundet werden.
Baufreiheit
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht, Gebäude auf seinem Grundstück zu errichten. Da die Eigentumsinteressen aber auch die Allgemeinheitsbelange berühren, entstehen größere Einschränkungen z.B. durch das öffentlich-rechtliche Baurecht und das Nachbarrecht.
Baugenehmigung
Die Erlaubnis der Baubehörde, das geplante Gebäude umzusetzten. Die Genehmigung ist immer nur befristet gültig und kostenpflichtig.
Baukosten
Kosten der Gebäudeerrichtung ohne die Aufwendunden für das Grundstück und dessen Erschließung. Inbegriffen sind die Zahlungen für den Bau und dessen Außenanlagen, sowie für die Baunebenkosten.
Baulast
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Einschränkungen, wie z.B. Abstandsflächen einzuhalten oder Stellplätze zu dulden. Es kann zur Beeinträchtigungen der Eigentumsrechte kommen. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Behörden eingetragen.
Baunebenkosten
dazu gehören Architekten- und Ingenieurleistungen, Kosten- und Finanzierungsmittel, Behördenkosten und Verzinsung
Bausparvertrag
Der B. wird mit Bausparkassen geschlossen und dient zur Finanzierung von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Die Einzahlungen sind prämien- und steuerbegünstigt. Nach einer Mindestfrist kann die Sparsumme zugeteilt werden.
Bauträger
Ein Unternehmer, der als Bauherr unter eigenem Namen Grundstücke kauft um diese dann wieder zu verkaufen.
Beleihungsgrenze
Die B. ist ein prozentualen Abschlag vom Beleihungswert einer Kreditsicherheit. Jede Immobilie hat eine maximale Beleihungsgrenze, die in der Regel zwischen 60 – 80 % des Beleihungswertes liegt.
Beleihungsobjekt
Private oder gewerbliche Grundstücke und Häuser, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen.
Beleihungswert
Der Wert entspricht dem Verkehrswert einer Immobilie minus 10-20% Sicherheitsabschlag.
Bereitstellungszinsen
Zinsen für die Teile eines Darlehens, die noch nicht ausgezahlt worden sind. Die B. sind nicht in dem Effektivzins enthalten. Sie beträgt in der Regel 3% pro Jahr auf den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag.
Betriebskosten
Hierzu zählen Kosten für die Müllabfuhr, die Wasserversorgung, die Heizungsanlagen etc. Alle Kosten, die für den Eigentümer laufend entstehen. Betriebskosten können vertraglich auf den Mieter umgelegt werden.
Bestandsverzeichnis
Das Verzeichnis ist der erste Teil des Grundbuchblatts und enthält sämtliche Gründstücke und die damit verbundenen Eigentumsrechte. Gekennzeichnet sind sie je unter gesonderter Nummer, gegliedert in Flur, Flurstücke, Gemarkung, Wirtschaftsart, Größe und Lage. Teilungen sowie Ab- und Zuschreibungen werden ebenfalls hier vermerkt.
Bodenrichtwert
Bezeichnet den durchschnittlichen Wert der Lage, ermittelt aus dem Kaufpreis des Grundstücks in Anbetracht seines Entwicklungsstands. Der Bodenrichtwert wird jährlich von Gutachterausschüssen neu ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Diese enthalten den Kaufpreis pro m², Angaben zur Nutzung und Bauweise und die durchschnittliche Größe des Grundstücks. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bürgschaft
Der Bürge verpflichtet sich vertraglich gegenüber einem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen. Dabei haftet er mit seinem gesamten Vermögen.
Carport
C. ist ein überdachter aber nicht geschlossenen Parkplatz für Autos. Meist aus Holz an einer Hauswand angebracht.
CE- Zeichen
Bauprodukte die dieses Zeichen haben, sind gemäß den EU- Richtlinien.
Chemisches Gutachten
Oft muss man Altbauen auf chemische Baustoffe hin untersuchen, um sie zu einem Wohngebäude umzubauen. Auch Sanierungsvorschläge können hier unterbreitet werden.
Courtage → Maklergebühr
DG
steht oft in Immobilienanzeigen als Abkürzung für Dachgeschoss.
Dampfsperre
Eine Materialschicht, die vor die Wärmedämmung angebracht wird, damit diese nicht durchfeuchtet. Somit gelangt die Luftfeuchtigkeit des Hauses nicht in die Wärmedämmung.
Damnum → Disagio
Dienstbarkeit → Grunddienstbarkeit
Disagio
auch Damnum und Abgeld genannt. Disagio ist eine Art Zinsvorauszahlung des Kreditnehmers, die dann vom kompletten Auszahlungsbetrag abgezogen wird. Die monatliche Rate bei der Rückzahlung kann so geringer gehalten werden.
Drempel
oder Kniestock bezeichnet die aufrechte Außenwand zwischen Decke und Dachstuhlschräge. Je höher der Kniestock ist, desto mehr Stellfläche steht unter der Dachschräge zur Verfügung. Kabel, Wasserleitungen Rohre können hier optimal versteckt werden.
Eckgrundstück
Ist ein Grundstück von zwei aufeinandertreffenden Straßen eingeschlossen, nennt man das Eckgrundstück. Doppelte Erschließungskosten können anfallen, deswegen sind vorzeitige Sonderregelungen treffen.
Effektivzins
Genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen gleich bleibenden Kosten von Krediten. Ausgedrückt wird er in Prozent. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere Preis bestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Eigenkapital
auch Eigenmittel genannt, ist das Vermögen einer Person, wenn alle Schulden abgezogen sind. Dazu zählen z.B. Bargeld, Sparguthaben, Bausparverträge, abbezahlte Grundstück, Wertpapiere etc.
Einheitswert
Der vom zuständigen Finanzamt bestimmter Wert für Grundstücke. Er ist die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert. Er wird immer am 1. Januar festgestellt, letztmalig am 1.1. 1964.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuergesetz kennt. Ermittelt werden diese durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben für ein bebautes oder unbebautes Grundstück. Ausgaben sind Werbungskosten wie Reparaturen, Modernisierung, Versicherung, Grundsteuer sowie die Wassergebühr und der Schornsteinfeger.
Erbbaurecht
auch Erbpacht genannt ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 99 Jahre. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt. Ein Erbbauvertrag ist unkündbar, die Immobilie kann jedoch vererbt, veräußert und beliehen werden.
Erbpacht → Erbbaurecht
Erschließung
Maßnahmen zur Baureifmachung eines Grundstücks. Dazu gehören Straßen- und Kanalbau, sowie Wasser- und Energieversorgung. Anteilige Erschließungskosten sind vom Eigentümer zu zahlen.
Estrich
Fußbodenschicht, die als Unterboden für Bodenbelag dient. Estrich ist eine glatte Zement-, Asphalt oder Kunstharzoberfläche, die Oft in Verbindung mit Wärmedämmung und Fußbodenheizung verlegt wird.
Exposé
Kurzbeschreibung eines Objektangebots mit Vorinformationen, Grundrissen und Bildern der Immobilie.
Fahr- und Wegerecht
Dies bezeichnet das Recht auf einem Grundstück fahren und gehen zu dürfen, sowie zu reiten und die Fläche zur Viehhaltung zu benutzen.
Festgeld
Bankeinlagen, die eine feste Laufzeit und einen gleich bleibenden Zinssatz haben. Nach Ablauf der Laufzeit wird das Festgeld zur Sichteinlage, wenn keine Verlängerung vereinbart wurde.
Festzins
Ein festgeschriebener Zinssatz über die gesamte oder eine bestimmte Laufzeit eines Darlehens. Meistens sind es 5, 10 oder 15 Jahre.
Flächennutzungsplan
Der F. ist eine Plandarstellung der Bauleitplanung einer Gemeinde und gibt Auskunft über künftige Bodennutzung des gesamten Gemeindegebiets auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung.
Flurkarte
Eine Karte auf der eine Flur dargestellt ist, d.h. ein abgegrenztes Gebiet oder teil einer Gemarkung. Flure sind wiederum in Flurstücke aufgeteilt, die alle eine Flurnummer besitzen. Alle Dokumente darüber sind im Katasteramt zu finden.
Flurstück
Bodenfläche, die amtlich vermessene und mit besonderer Nummer gekennzeichnet wurde.
G.
Steht für gewerbliche Bauflächen um Flächennutzungsplan.
Gaube
Dachaufbauten, die in der Schräge des Daches angebaut werden. Gauben sind genehmigungspflichtig. Sie dienen der besseren Belichtung und Belüftung und schaffen mehr Wohnraum.
Gemeinschaftseigentum
Jeder Eigentümer ist nicht nur Besitzer seiner Wohnung sondern auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehört das Fundament, das Dach, die tragenden Mauern, die Heizung, das Treppenhaus usw. Alles, was nicht Sondereigentum ist.
Geothermie
auch Erdwärme genannt, ist die Wärme, die sich in den erreichbaren Teilen der Erdkruste befindet. Die daraus gewonnene Energie kann mit Hilfe geothermischer Systeme z.B. zum Heizen oder zur Stromerzeugung genutzt werden.
Generalunternehmer
ein G. erbringt im Auftrag eines Bauherrn bauliche Leistungen zu einem festen Termin und Preis. Teile der Bauleistungen können an Subunternehmer vergeben werden. Ein Generalunternehmer kann auch gleichzeitig der Bauherr sein.
Geschlossener Immobilienfonds
Im Gegensatz zu einem Investmentfond, kann hier nur in einem bestimmten Zeitraum investiert werden, danach wird der Fonds geschlossen. Das Kapital ist auf eine festgelegte Summe begrenzt, die sich nach der Höhe des benötigten Eigenkapitals richtet.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Die GFZ gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschossfläche ist die Summe aller Vollgeschossflächen.
Grundstücksgröße X Geschossflächenzahl = zulässige Gesamtgeschoßfläche
Gewährleistung
Grundsätzliche, zeitlich befristete Haftung von Architekten und Bauunternehmern ihre Leistungspflichten einzustehen. Meistens beträgt die Frist 5 jahre. Bauliche Mängel müssen in dieser Zeit vom Bauunternehmer beseitigt werden.
Grundbuch
Das G. ist ein beim Grundbuchamt geführtes, öffentliches Register. Hier ist jedes Grundstück im Gebiet auf einem Grundstückblatt eingetragen. Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Teil 1 gibt Auskunft über den Eigentümer, Abteilung 2 zeigt evtl. Lasten und Beschränkungen des Eigentums, Teil 3 weist auf Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden hin. Jede Eintragung oder Änderung muss beglaubigt werden.
Grundbuchauszug
Wird im Grundbuchamt eine Abschrift des Grundbuchblattes gemacht, nennt man dies Grundbuchauszug. Hier steht alles Nennenswerte über ein Grundstück drin. Ein berechtigtes Interesse muss allerdings nachgewiesen werden.
Grundbuchblatt
Einzelnes Blatt aus dem Grundbuch, das sich mit einem Grundstück beschäftigt. Gegliedert ist es wie das Grundbuch, Aufschrift, Bestandsverzeichnis und die 3 Abteilungen.
Grunddienstbarkeit
Eingetragen in der 2. Abteilung des Grundbuches bezeichnen G. Rechte Dritter an dem Grundstück, z.B. Wegerechte, Geh- und Fahrtrechte, sowie Leitungsrechte.
Grunderwerbssteuer
Steuer die beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstückes anfällt. Zu zahlen bei Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung oder Zwangsversteigerung einer Immobilie. In der Regel beträgt sie 3,5% des Kaufpreises, variiert aber von Bundesland zu Bundesland.
Grundflächenzahl (GRZ)
Die zu bebauende Fläche eines Grundstückes nennt man Grundfläche. Die GRZ bestimmt das Maß der baulichen Nutzung und berechnet wie viel Quadratmeter bebaute Grundfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Grundpfandrechte
Hierzu gehören Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Alle Angaben müssen beglaubigt im Grundbuch eingetragen werden.
Grundschuld
Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Sie kann z.B. als Kreditsicherheit verwendet werden. Im Gegensatz zur Hypothek kennt die Grundschuld keine Bindung an eine persönliche, sichernde Forderung. Die Umwandlung in eine Hypothek ist möglich
Grundsteuer
G. ist eine, von der Gemeinde erhobene Steuer, die vierteljährlich auf Grundbesitz erhoben wird. Sie wird nach einheitlichen Grundsätzen berechnet, wird aber in verschiedener Höhe von Gemeinden erhoben. Maßgeblich für die Besteuerung ist der Einheitswert des Grundstücks, der Hebesatz und die Steuermesszahl.
Handblatt
Eine Kopie der Grundbuchakten. Erleichtert dem Grundbuchamt die Arbeit, da nicht immer das Grundbuch benutzt werden muss.
Hausgeld
auch Wohngeld genannt, bezeichnet die monatlichen Vorausleistungen des Eigentümers zur Deckung der laufenden Kosten. Die Kostenpunkte des Hausgeldes sind Warmwasser-, Betriebs- und Heizkosten, sowie Verwaltungskosten etc. Abgerechnet wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
Herstellungskosten
Alle Aufwendungen, die für die Erstellung oder den Erwerb einer Immobilie wichtig sind. I.e. Baukosten, Architektenkosten, Genehmigungskosten, etc. Die Gesamtkosten sind maßgeblich für die Berechnung der AfA.
Hypothek
H. ist die dingliche Sicherung einer persönlichen Forderung an einem Grundstück, also ein Pfandrecht an einem Grundstück, das den Gläubiger berechtigt sich aus dem Grundstück zu befriedigen. Der Hypothek muss immer eine bestimmte Forderung (Akzessorietät) zu Grunde liegen. Ist das Darlehen getilgt, wandelt sich die Hypothek auf Antrag in eine Eigentümergrundschuld um.
Instandhaltungskosten
Die Kosten zur Deckung des Erhaltungsaufwandes, z.B. der Mängel durch Abnutzung, Alterung und Witterung.
Instandhaltungsrücklage
Anlagen, die zur Sicherung der Instandhaltungskosten dienen. Für Gebäude im Gemeinschaftseigentum sind die Instandhaltungsrücklagen gesetzlich vorgeschrieben und sind Bestandteil des monatlichen Wohn- oder Hausgeldes.
J
Jahresabrechnung
Nach Ablauf jeden Kalenderjahres muss der Verwalter von Gemeinschaftseigentum eine Abrechnung über Vorschüsse und Ausgaben der Wohnungseigentümer aufstellen, um sie mit dem Wirtschaftsplan zu vergleichen.
Jahresnettomiete
Die J. setzt sich zusammen aus der Jahresbruttomiete abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
JM
bezeichnet die Jahresmiete
Kapitalanlageimmobilie
Dient ein Grundstück nicht für den Eigenbedarf, sondern um es zu vermieten und Rendite und Steuerersparnisse zu erhalten, nennt man dieses Kapitalanlageimmobilie.
Katasteramt
organisiert die örtlichen Kataster, auch Register, in denen alle örtlichen Grundstücke, sowie Erbaurechte und Wohnungseigentum verzeichnet ist.
Katasterkarte
Zeichnerische Darstellung einer Flurkarte, in der alle Grundstücke des Bezirks nach Lage und Größe gezeigt werden.
Kraft-Wärme-Kopplung
Bezeichnet die Energieumwandlung, bei der sowohl die im physikalischen oder chemischen Umwandlungsprozess der Energieträger entstehende Wärme als auch die dabei erzeugte elektrische Energie.
K-Wert
auch Wärmedurchgangszahl genannt. Zahl, die den Energieverlust durch Wärmeabgabe misst. Ein niediger K-Wert bedeutet gutes Dämmmaterial.
Lärmschutzverordnung
am 12.6.1990 wurden die Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche festgelegt. Diese variieren in der Uhrzeit und je nach Umgebung.
Lageplan
Dieser gehört zu den Beleihungsunterlagen des Katasteramts. Wird dem Antrag auf Baugenehmigung beigefügt.
Leerrohr
Will man nach dem Bau des Hauses nachträglich Kabelleitungen verlegen, braucht man ein Leerrohr.
Lineare Abschreibung
Hierbei können teil- oder vollvermietete Objekte bis zur vollen Absetzung mit gleichbleibenden Sätzen abgeschrieben werden. Häuser, die vor dem 1.1.1925 fertig erstellt wurden mit 2,5%, danach mit 2% der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Loft
auch Loftwohnung genannt, ist ein als Wohnraum umfunktionierter Teil eines Lager- oder Industriegebäudes.
Loggia
Mit Loggia bezeichnet man einen überdachten oder ins Haus intergrierten Balkon.
Löschungsbewilligung
Hierin gibt der Berechtigte eine beglaubigte Erklärung, dass ein zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenes Recht gelöscht werden kann.
Löschungsvormerkung
Die im Grundbuch eingetragene Vormerkung dient zur Anspruchssicherung der Bank z.B. gegenüber dem Eigentümer.
M
Abkürzung für eine gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan.
Maisonettewohnung
M. bezeichnet eine meist im Dachgeschoß liegende Wohnung, die sich über zwei Etagen erstreckt.
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
In der Verordnung werden Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler sowie der Bauträger geregelt. Sie enthält Schutzvorschriften zugunsten der Käufer.
Miteigentumsanteil
I.e. der jeweilige Anteil an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Festgelegt wird dieser in der Teilungserklärung.
Mietspiegel
Dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Sie liefern Orientierungsgrößen für Mietanhebungen im freifinanzierten Wohnungsbau. Zu achten ist auf die Qualität des Mietspiegels, d.h. eine wissenschaftliche Ausarbeitung und die Anerkennung der Gemeinde, Mietern und Vermietern. Meist wird er alle 4 Jahre neu erstellt.
Nachbarbaurecht
Dieses tritt ein, wenn ein Gebäude über mehrere Grundstücke errichtet wird.
Nebenkosten
Bezeichnen die Betriebskosten einer Immobilie. Z.B. Strom, Heizung, Gas etc.
NK
Abkürzung für Nebenkosten.
Nominalbetrag
N. ist der Kreditbetrag, abzüglich Disagio und Einmalkosten für Bearbeitung und Schätzung etc.
Nominalzins
Die jährliche Zins auf das Nominalkapital. Die vereinbarte Tilgung und die Nominalzins bestimmern die Höhe der laufenden Belastung. Die Zins kann je nach Vereinbarung fest oder variabel sein.
Notar
Person, die sich um Beglaubigungen jeglicher Art kümmert. Eine wichtige Aufgaben ist die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und muss unparteilich und verschwiegen sein und unterliegt der Belehrungspflicht.
Notaranderkonto
Ein vom Notar eingerichtetes Konto, auf das der Kaufpreis eingezahlt wird. Dies dient zur Verhinderung des Vermengens von Geldbeträgen. Erst nach der Auflassungsvormerkung und der Bestellung der Grundschuld, kann das Geld and den Verkäufer weitergeleitet werden.
Notargebühr
Geregelt wird das Honorar für Notare in der Gebührenordnung. Es richtet sich nach dem Geschäftswert der zu begutachtenden Urkunde. Bei einem Kaufvertrag richtet sich die Höhe nach dem Kaufpreis, bei einer Eintragung von Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert.
Nutzfläche
Hierzu gehören alle Flächen, die in der zu bewohnenden Fläche enthalten sind. Z.B. Keller, Dachboden, Heizraum etc.
Objektblatt
Dieses enthält alle steuerlich relevanten Grunddaten einer Immobilie. Dienen als Hilfe bei der Beurteilung von Vermögen und bei der Steuererklärung.
Öffentliche Lasten
Lasten, für die nicht nur der Eigentümer haftet, sondern auch das Grundstück. Deswegen sind diese auch für den Kreditgeber von Bedeutung.
Offene Immobilienfonds
Hier besteht das Sondervermögen eines Immobilienfonds aus mindestens zehn bedeuteten Grundstücken, bei denen die Ertragsziele im Vordergrund stehen. Die Anteile sind klein gestückelt, so dass Handel leicht möglich ist.
Pacht
Die P. steht im Gegensatz zur Miete und ist ein Entgeld für den Gebrauch und Nutzung eines Gebäudes. Es gibt weder Formvorschriften noch unterliegt ein Pachtvertrag pflichten. Meist in der Landwirtschaft üblich.
Parzelle
Die kleinste vermessene Grundstückseinheit nennt sich im Katasteramt Parzelle.
Penthouse
Eine Wohnung, die über die ganze Fläche der obersten Etage geht. Meist sind sie luxeriös gestaltet mit schönem Ausblick und eigener Dachterasse.
Pergola
I.e. eine hölzerne Begrenzung, die Raum für z.B. Müllplätze und Gartenflächen schafft. Außerdem dient sie dem Sichtschutz und ist meist torähnlich am Eingangsbereich angebracht.
Prolongation
Wird nach Ablauf eines Darlehens eine Verlängerung zu gleichen oder ähnlichen Konditionen vereinbart, nennt man dies Prolongation.
Rangstelle
auch Rangverhältnis, gibt Auskunft darüber, wer den Erlös einer Zwangsversteigerungen zuerst ausbezahlt bekommt. Vermerkt werden Eintragungen in der 2. und 3. Abteilung des Grundbuches. Oft ist der Tag der Eintragung entscheident für die Rangstelle, aber auch andere Vereinbarungen können rechtlich getroffen werden.
Rangverhältnisse im Grundbuch
In derselben Abteilung des Grundbuches entscheiden der Zeitpunkt des Auftrags und die Nummer der Eintragung über die Rangordnung. Rechte mit dem selben Eintragungsrang haben auch den gleichen Rang. Änderungen müssen durch Einigung der Vorherigen und nachfolgenden Besitzer erfolgen und im Grundbuch vermerkt werden.
Rendite
Das Verhältnis zwischen dem jährlichen Ertrag einer Kapitalanlage und dem investierten Kapital.
Restschuldversicherung
R. ist eine Sonderform der Lebensversicherung im Finanzierungsbereich. Dient zur Sicherung von Personalkrediten, die für eine Baufinanzierung eingesetzt wurden. Mit der Kredittilgung sinkt die Versicherungssumme entsprechend.
Risikolebensversicherung
Stirbt der Hauptverdiener einer Familie eines plötzlichen Todes, dient die Risikolebensversicherung zur Absicherung der Baufinanzierung. Versichert ist nur der Darlehensrestbetrag.
Sachwert
S. bezeichnet die Summe aus dem Bodenwert und dem Bauwert einer Immobilie.
Schlußbesichtigung
Ist ein Gebäude fertiggestellt, wird es ein letztes mal abgenommen. Diese Schlußbesichtigung wird protokolliert.
Schuldzinsen
S. sind Werbungskosten, die nur im Bereich der Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar sind.
Solarthermie
Wird Sonnenenergie zu nutzbarer Wärmeenergie umgewandelt, nennt man das Solarthermie.
Sondereigentum
Die Bereiche in einem Kollektiveigentum, an denen nur ein Eigentümer Rechte hat und kein weitere Eigentümer mitbestimmen kann. Sondereigentum muss in sich abgeschlossen sein, also eindeutig von den anderen Wohnungen und dem Gemeinschaftseigentum abgetrennt sein.
Sondernutzungsrecht
Im Gegensatz zum Sondereigentum, gibt es Flächen, wie Terassen, Gärten oder Parkplätze, Gemeinschaftseigentum wären, aber nur von einem Eigentümer genutzt werden. Diese müssen, meistens schon in der Teilungserklärung, durch das Sondernutzungsrecht zugewiesen werden. Eine spätere Änderung oder Aufhebung Bedarf der Zustimmung aller Miteigentümer.
Sonderumlage
Zahlungen für z.B. Reparaturen, die nicht im Wohngeld mit eingeplant waren.
Spekulation
S. bezeichnet Investitionen, die durch größere Risiken meist einen höheren Gewinn erzielen. Eine Möglichkeit ist es erwartete Preisunterschiede zu Gewinnzwecken auszunutzen.
Spekultationsgewinn
Der erzielte Gewinn bei einem Spekulationsgeschäft. Er setzt sich aus den Kauf- und Herstellungspreisen zusammen, den Werbungs- und Veräußerungskosten. Wird eine Immobilie nach 10 Jahren zu einem höheren Preis verkauft, nennt man das Spekulationsgewinn. Dieser muss versteuert werden.
Sturz
Dient als Träger über Türen und Fenstern und erhält die Tragfähigkeit der Mauern.
Technische Wertminderung
Diese entsteht bei Senkung des Herstellungswertes durch Bauschäden oder Baumängeln.
Teileigentum
Ähnlich wie beim Sondereigentum, Räume die einem Eigentümer gehören, aber nicht zu Wohnzwecken verwendet werden, sondern als Gewerbe. Dazu zählen Arztpraxen, Ladengeschäfte, Büroflächen und Lagerräume.
Teilung durch den Eigentümer
Ein alleiniger Grundstücksbesitzer kann sein Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilen. Dies muss vor dem Grundbuchamt offiziel erklärt werden (→ Teilungserklärung). Die geteilten Flächen müssen gemäß die Vorraussetzungen des Sondereigentums erfüllen.
Teilungserklärung
Erklärung an das Grundbuchamt, dass ein Eigentum sachgemäß geteilt werden soll. Damit wird das Wohnungs- und Teileigentum begründet. In der T. muss man entnehmen können, welche Gebäudeteile ab jetzt Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind. Auch besondere Nutzunsrechte, wie Terassen und Stellplätze müssen gekennzeichnet sein.
Tilgung
Regelmäßige Rückzahlung des Darlehensnehmers an die Bank etc. Die gleichbleibende Summe muss in einer zeitlich festgeschrieben Frist, regelmäßig abgezahlt werden. Eine höhere Tilgungsrate verkürzt die Darlehenslaufzeit.
Tragwerker
alter Begriff für einen Statiker.
Überbau
Baut ein neuer Eigentümer sein Haus, die Garage oder einen Geräteschuppen über die Besitzgrenze, so nennt man das einen Überbau. Kann man dem Besitzer keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn er erhebt während oder kurze Zeit nach der Grenzüberschreitung Widerspruch.
Umlagen
U. sind die Vorrauszahlungen der Betriebskosten vom Mieter an den Eigentümer. Diese müssen rechtlich geklärt sein und nur in einer angemessenen Summe vereinbart werden. Normalerweise entsprechen die U. den durchschnittlichen Kosten des Vorjahrs.
Umschuldung
Bei der Baufinanzierung kann man kurze- und mittelfristige Kredite zu längerfristigen Darlehen umwandeln. Oft wechselt der Kreditnehmer wegen günstigeren Konditionen. So ist es oft günstiger, einen unter schlechteren Zinsbedingungen abgeschlossenen Kredit durch die Aufnahme eines neuen, zinsgünstigeren Kredits vorzeitig zu tilgen. Manche Kreditinstitute verlangen dafür eine Entschädigungssumme.
Unbedenklichleitsbescheinigung
So nennt man eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass für ein Grundstück keine steuerlichen Verpflichtungen wie Grunderwerbssteuer fällig sind. Nötig z.B für einen Eigentümerwechsel im Grundbuch.
Variable Zins
Diese bezeichnet eine jederzeit veränderbare Verzinsung eines Kredites. Bei Baufinanzierungen üblich, dient zur besseren Kalkulierbarkeit für die Kreditinstitute.
Verböserung
V. ist ein nachträgliche Verschlechterung eines bereits ausgesprochenen oder schriftlich erteilten Bescheid. Im Steuerrecht oft üblich.
Verkaufspreis
Ist nicht nur an den vorliegenden Verkehrswertschätzungen abzulesen. Preisbestimmend sind oft auch die aktuelle Marktsituation, sowie individuelle Verhältnisse und Verkaufszeiträume des Verkäufers.
Verkehrswert
Dieser ist der zu erzielende Preis für ein Grundstück, auch abhängig von den tatsächlichen Eigenschaften des Areals, dessen Lage und Beschaffenheit. Auf die Verhältnisse des Eigentümers wird keine Rücksicht genommen.
Verlustausgleich
Hat man am Ende des Jahres Einkunftsverluste zu verzeichnen, so kann man diese mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten im gleichen Steuerjahr ausgleichen.
Vermieterpflicht
Der Vermieter hat die Pflicht das zu vermietende Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und muss dieses über den Mietzeitraum so erhalten.
Vollfinanzierung
V. bezeichnet die Finanzierung einer Immobilie nur aus Darlehen und ohne Eigenkapital. Die Kreditinstitute benötigen dafür aber meist andere Sicherheiten.
Vorfälligkeitsentschädigung
Diese kann das Kreditinstitut vom Darlehensnehmer verlangen, falls der geliehene Betrag frühzeitig zurückbezahlt wird. Somit finanzieren sich die entgangenen Zinsgewinne der Bank.
Wärmedämmung
Diese hält die Kälte von draußen ab und behält die Wärme in den Räumen. Wichtig dabei sind Lage, Ausrichtung und Gestaltung des Gebäudes und hängt mit den verwendeten Baustoffen zusammen.
Wärmepumpe
Die W. dient zur Nutzung von natürlichen Energiequellen und kann so zu Energiekosteneinsparung führen, die steuerlich gefördert ist. Sie findet z.B. in Geothermiesystemen Anwendung.
Wärmeschutzverordnung
Seit dem 16.8.1994 wurde jedem Bauherrn eine erhöhte Aufwendung für den baulichen Wärmeschutz auferlegt. Der Nachweis muss bereits mit dem Antrag der Baugenehmigung eingereicht werden. So soll eine schrittweise Verringerung des Energieverlustes erzielt werden.
Wasserbuch
W. ist ein Verzeichnis der Wasserwirtschaftsämter, das verschiedene Wasserrechte ausführt. Wichtig bei Wasserburgen, Mühlen und Industriebetrieben.
Werbungskosten
Dazu zählen alle Aufwendungen, die zur Sicherung, Erwerbung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Wichtig bei Absetzung von vermieteten oder verpachteten Gebäuden.
Wertermittlung
Die W. dient zur Wertfestsetzung eines Gebäudes. Der Verkehrswert wird festgesetzt. Hierbei werden alle tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtliche Umstände berücksichtigt.
Wirtschaftsbau
Alle Objekte, die für Gewerbe oder Industrie gebaut werden sind Wirtschaftsbauten.
Wirtschaftsplan
Dieser ist ein jähliche vom Verwalter ausgestellter Bewirtschaftungsplan einer Eigentumsanlage. Dieser beinhaltet vorraussichtliche Einnahmen und Ausgaben, anteilige Verpflichtungen der Eigentümer, die Beiträge der Instandhaltungsrücklage etc.
Wohnlasten
Zusätzliche Kosten zu den Nettomieten, die normalerweise Nebenkosten für Vorrauszahlungen bezeichnen.
Wohnungseigentum
W. ist das Sondereigentum in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum. Es ist „echtes“ Eigentum, allerdings sind die anderen Miteigentümer zu achten.
Wohneigentumsgesetz (WEG)
Bezeichnet die gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum. Es regelt unter anderem die Begründung des Wohnungseigentums (Teilungserklärung), die vertragliche Einräumung von Sondereigentum, die Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung.
Wohnungsgrundbuch
W. ist ein besonderes Grundbuch, dass alle Wohnungseigentümer einer Gemeinde enthält. Das Wohnungseigentum wird hier als selbstständiges Grundstück gehandelt.
Wohnwertverbesserung
Diese kann z.B. durch das nachträgliche Errichten von Fahrstühlen, Balkonen oder Wintergärten erzielt werden.
Zahlungsunfähigkeit
Kann ein Schuldner dauerhaft keine Zahlung mehr leisten, so ist er zahlungsunfähig. Bei Unternehmen führt diese zum Konkurs, bei Privatpersonen zur zwangsläufigen Abgabe der Versicherung oder Zwangsverwaltung der Gebäude.
Zins
Z. ist das Entgeld für die leihweise Überlassung von einem Sach- oder Finanzgut, z.B. Geld. Die Höhe des Zinses richtet sich in der Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage.
Zinssatz
Durchschnittliche Zinsen von Hypoheken in Prozent. Z.B. 3% von der Leihsumme.
Zulässige Grundfläche
Diese bezeichnet den zulässige Anteil des bebaubaren Areals.
Zweitwohnung
Z. sind Wohnungen, die nicht zum persönlichen Lebensbedarf genutzt werden, aber auch nicht als reine Kapitalanlagen dienen. Je nach Bundesland kann eine Zweitwohnsteuer erhoben werden.